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STK 2023 84

Massnahme bei Schuldunfähigkeit, Einziehung

Schwyz · 2024-02-28 · Deutsch SZ
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Massnahme bei Schuldunfähigkeit, Einziehung | Strafgesetzbuch

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 28. Februar 2024STK 2023 84MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichter Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,zzt. B.________,Beschuldigte und Berufungsführerin,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin C.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin D.________,2.E.________,Privatkläger und Berufungsgegner,3.F.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,betreffendMass­nahme bei Schuldunfähigkeit(Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts vom 17. August 2023,SGM 2023 1);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben:A.Die Staatsanwaltschaft beantragte am 31. Mai 2023 dem Strafgericht für die gemäss psychiatrischem Gutachten vom 11. April 2023 (U-act. 11.2.022) schuldunfähige Beschuldigte eine stationäre Mass­nahme nach

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichter Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,zzt. B.________,Beschuldigte und Berufungsführerin,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin C.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin D.________,2.E.________,Privatkläger und Berufungsgegner,3.F.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,

betreffend

Mass­nahme bei Schuldunfähigkeit